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Steuererklärung 2023: Homeoffice deutlich attraktiver!

27.05.24

Homeoffice spart nicht nur Arbeitswege, sondern kann auch beim Steuersparen helfen: Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Arbeit im Homeoffice bis zu 1.260 Euro pro
Jahr in ihrer Steuererklärung 2023 absetzen – selbst, wenn ihnen beim Arbeitgeber ein Ar-
beitsplatz zur Verfügung steht.

Homeoffice weiterhin beliebt: Rund 11 Millionen der 45,7 Millionen Erwerbstätigen sind laut
aktueller Umfrage des ifo-Instituts zumindest für einige Tage in der Woche im Homeoffice. Sie
können pro Tag pauschal sechs Euro Tagespauschale für maximal 210 Tage im Jahr geltend
machen - egal, ob sie am Küchentisch oder am Schreibtisch arbeiten. Wer alle Tage aus-
schöpft, kommt allein dadurch auf 1.260 Euro Werbungskosten pro Jahr.

Die Pauschale gibt es für Tage, an denen man mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Home-
office verbringt. Daneben dürfen auch Auswärtstermine wahrgenommen werden. Arbeitet zum
Beispiel eine Angestellte fünf Stunden daheim und hat am Nachmittag ein berufliches Meeting
außerhalb der Firma, kann sie für diesen Tag sechs Euro Tagespauschale beantragen. Hinzu
kommen 30 Cent Reisekosten je Fahrkilometer mit ihrem Auto. Ist das Meeting allerdings in
ihrer Firma, entfällt die Tagespauschale für den Tag und stattdessen kann die Pendlerpau-
schale angesetzt werden, die lediglich 30 Cent pro Entfernungskilometer bis zum 20. Kilometer
und 38 Cent ab dem 21. Kilometer beträgt.

Allerdings spielt die Länge der Arbeitszeit im Homeoffice für diejenigen keine Rolle, die keinen
Platz zum Arbeiten beim Arbeitgeber haben, wie häufig bei Lehrern, Richtern oder Außen-
dienstmitarbeitern. In diesen Fällen kann die Tagespauschale angesetzt werden, selbst, wenn
sie nur kurze Zeit daheim ihren Job erledigen, Zusätzlich gibt es für die Wege zur Arbeit die
Pendlerpauschale oder es zählen die höheren Ticketkosten im Jahr. Wenn beispielsweise eine Lehrerin
am Vormittag in der Schule unterrichtet und nachmittags zu Hause die Klassenarbeiten korrigiert,
stehen ihr für diesen Tag sechs Euro Tagespauschale und die Pendlerpauschale zu.

Und was wird nun mit den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer? Hier müssen viele um-
denken. Diese lassen sich seit 2023 nur noch im Einzelnen geltend machen, wenn das Heim-
büro Dreh- und Angelpunkt sämtlicher beruflicher Tätigkeiten ist. Alternativ zählen für
das Heimbüro pauschal 1.260 Euro im Jahr, pro Monat 105 Euro.“ Nutzen Berufstätige den
Raum nicht das ganze Jahr beruflich, rechnen sie anteilig. Wird zum Beispiel das Heimbüro
eines Ingenieurs ab Juni zum Kinderzimmer, kann der Steuerpflichtige anteilig von Januar bis
Mai, also fünfmal 105 Euro, und für die restlichen Homeoffice-Tage im Jahr jeweils 6-Euro als
Tagespauschale steuerlich geltend machen.

Fazit: Durch die Tagespauschale lohnt es sich, sämtliche Ausgaben für Büromaterial, Fach-
bücher und andere Jobkosten abzurechnen. Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von
1.230 Euro im Jahr überschritten, winkt oft eine Steuererstattung.