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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich

10.09.24

Immer mehr Steuerpflichtige legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit 
Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) gingen 2023 fast 10 Millionen
Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Im Jahr zuvor waren es nur knapp drei Millionen. Grund
dafür sind Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer
wieder vor, dass sich auch beim Einkommensteuerbescheid Fehler einschleichen und das Finanzamt
zu viel Steuern verlangt. Dagegen können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach
Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen.

Die BMF-Statistik belegt, dass es sich lohnt den Steuerbescheid gründlich unter die Lupe zu
nehmen. Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen im Laufe des letzten Jahres waren immer-
hin rund 69 Prozent erfolgreich. Das heißt: Über 2,5 Millionen Steuerbescheide mussten die
Finanzämter im Einspruchsverfahren richtigstellen und zugunsten der Steuerpflichtigen ändern.
Nur 12 Prozent der Einsprüche hatten keinen oder nur teilweise Erfolg. Rund ein Fünftel der
Einsprüche wurde zurückgenommen.

Jeder sollte seinen Steuerbescheid gründlich prüfen und sich nicht vom unübersichtlichen Zah-
lensalat abschrecken lassen. Stimmen Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen? Hat das Finanzamt
sämtliche Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, Jobkosten, Spenden, Krankheitskosten und
haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt? Gibt es Zahlendreher oder wurden elektronische
Daten falsch übermittelt?

Hat das Finanzamt einen Posten zum Beispiel für das Deutschlandticket oder die Weiterbildung
nicht anerkannt? Es ist ratsam zu checken, ob darum gerade bei einem obersten Gericht in ei-
nem ähnlichen Sachverhalt gestritten wird. Jedenfalls konnten die Finanzämter derzeit mehr als
4,8 Millionen Einsprüche nicht abschließend bearbeiten, weil erst ein oberstes Gericht – also
der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof –
entscheiden muss.

Praktisch ist: Auf diese Musterverfahren kann sich jeder berufen. Sie verweisen
lediglich auf das anhängige Verfahren und begründen damit den Einspruch. Zum Beispiel muss
der Bundesfinanzhof aktuell klären, ob ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei einer
Krebserkrankung als Krankheitskosten zählen. Geht der Prozess zugunsten der Klägerin oder des
Klägers aus, gewinnen sie mit.

Ein Einspruch kostet nichts. Wichtig ist nur, die Frist nicht zu verpassen. Innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch schriftlich, elektronisch –
über das Elster-Online-Portal, ein kommerzielles Steuerprogramm – oder zur Niederschrift beim
zuständigen Finanzamt eingehen. Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich auch vergessene
Ausgaben nachreichen, wie zum Beispiel für die Reparatur- oder Malerarbeiten im Haushalt.