Herzlich willkommen
beim
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.
Sitz: Datteln
Lohnsteuerhilfeverein
Profitieren Sie von unserer mehr als 55-jährigen Erfahrung
Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihren Einkommensteuerfall!
Wir beraten Sie persönlich in unseren Beratungsstellen und kommen dadurch immer zu einem optimalen Ergebnis!
Wir sagen Ihnen, was nötig ist, die Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten!
Seit mehr als 55 Jahren gilt unser Motto:
DEM FINANZAMT KEINEN EURO ZUVIEL !
WIR sind IHRE Lohnsteuerhilfe.
MIT UNS SIND SIE IMMER GUT BERATEN !
Werden auch Sie Mitglied !
Über uns
Der bereits im Jahre 1969 gegründete und von der OFD Münster anerkannte Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz: Datteln - Lohnsteuerhilfeverein - versteht sich als eine Selbsthilfeorganisation von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer.
Stellenangebote
Wer wir sind:
Einer der ältesten Lohnsteuerhilfevereine im Kreis Recklinghausen mit 55 Jahren Tätigkeit auf dem Gebiet der Einkommensteuerberatung nach § 4 Nr. 11 StBerG für unsere Mitglieder.
Wir stellen ein:
Steuerfachangestellte, Steuerfachleute, (m/w/d) zur Festanstellung - gerne mit Berufserfahrung, aber keine Bedingung.
Auch möglich - Anstellung als Teilzeitkraft oder Aushilfe (Minijob).
Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
- Telefonate zur Terminvereinbarung und bei Fragen der Mitglieder
- Prüfung von Steuerbescheiden (ELSTER)
- Büroarbeiten, falls notwendig
Wir bieten:
- übertarifliche Bezahlung
- 30 Tage Urlaub
- arbeiten mit einem professionellen Steuerprogramm
- 3 Monate Einarbeitungszeit
- Dienstwagenregelung
- kostenloser Parkplatz
- Weihnachtsgeld
- sehr gut funktionierendes Team
Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte an:
Postalisch: Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz Datteln, Lohnsteuerhilfeverein
Tigg 5, 45711 Datteln
E-Mail : info@lstvdatteln.de
Mitgliedschaft
Als Mitglied unseres Vereins haben Sie nicht nur Anspruch auf Bearbeitung Ihres Steuerfalles. Ihre Mitgliedschaft berechtigt Sie ganzjährig die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
Dafür zahlen Sie einmal im Jahr...
Ihr Beitrag
Jedes Mitglied des "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz : Datteln" Lohnsteuerhilfevereins ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz, der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde oder nicht.
Checkliste für Antragsteller
An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Unterlagen geben, die für eine Antragstellung erforderlich sind. Da wir hier nicht alle steuerlichen Aspekte abdecken können, stellt die folgende Liste nur ein Gerüst dar.
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