Beitragsordnung

Diese Beiträge kommen auf Sie zu

Jedes Mitglied des Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz: Datteln - Lohnsteuerhilfeverein - ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz, der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Hierzu ist der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz: Datteln - Lohnsteuerhilfeverein - durch die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 30.05.1990, unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 15.06.1989, verpflichtet worden. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und in Beitragsklassen eingeteilt.

Der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz: Datteln - Lohnsteuerhilfeverein - darf im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes von seinen Mitgliedern kein Honorar für die geleistete Arbeit fordern, sondern muß einen, für die Mitglieder gleichen, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Beitrag erheben. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme und danach jeweils am 31.01. des laufenden Beitragsjahres fällig.

Folgende neue Beitragsordnung wurde von der Vertreterversammlung am 22.07.2023 genehmigt.

Alle Einnahmen des Veranlagungsjahres ergeben die Bemessungsgrundlage für die Zugehörigkeit zu den einzelnen Beitragsklassen. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:

Bruttolohn lt. Steuerkarte(n):

+ Versorgungsbezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen, Lohnersatzleistungen, steuerfreier
   Arbeitslohn nach DBA und ATE

+ jährlicher Gesamtbetrag von Lohnersatzleistungen lt. Leistungsnachweis (ALG, KurzarbeiterG)

+ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

+ Einnahmen aus Kapitalvermögen, Spekulationsgewinne, priv. Veräußerungsgewinne, etc.

+ jährlicher Gesamtbetrag von Renteneinnahmen (Bruttorente)

----------------------------------------------------------------------------------------

= Bemessungsgrundlage (Jahres-Bruttoeinkommen)

In die Klasse 1 gehören

Alle Mitglieder, die ledig sind und Einnahmen bis 7.000,- haben

In die Klasse 2 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen von 7.001,- bis 17.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen bis 30.000,- haben

In die Klasse 3 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen von 17.001,- bis 28.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 30.001,- bis 40.000,- haben

In die Klasse 4 gehören

Alle Mitglieder, die Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung sind, und/oder ein Jahres-Bruttoeinkommen als Ledige von 28.001,- bis 35.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 40.001,-bis 50.000,- haben

In die Klasse 5 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen von 35.001,- bis 46.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 50.001,- bis 65.000,- haben

In die Klasse 6 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen von 46.001,- bis 56.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 65.001,- bis 80.000,- haben

In die Klasse 7 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen von 56.001,- bis 62.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 80.001,- bis 92.000,- haben

In die Klasse 8 gehören

Alle Mitglieder, die Eigentümer von vermietetem Wohneigentum sind, oder ein Jahres-Bruttoeinkommen als Ledige von 62.001,- bis 72.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen von 92.001,- bis 100.000,- haben.

In die Klasse 9 gehören

Alle Mitglieder, die als Ledige ein Jahres-Bruttoeinkommen über 72.000,- und als Verheiratete/Verpartnerte ein Jahres-Bruttoeinkommen über 100.000,- haben.

Beitragssätze:

Beitragsklasse 1 - Zahlbetrag:   94,00 €

Beitragsklasse 2 - Zahlbetrag: 118,00 €

Beitragsklasse 3 - Zahlbetrag: 134,00 €

Beitragsklasse 4 - Zahlbetrag: 168,00 €

Beitragsklasse 5 - Zahlbetrag: 194,00 €

Beitragsklasse 6 - Zahlbetrag: 207,00 €

Beitragsklasse 7 - Zahlbetrag: 221,00 €

Beitragsklasse 8 - Zahlbetrag: 232,00 €

Beitragsklasse 9 - Zahlbetrag: 269,00 €

Bei Neuaufnahmen in unseren Verein ist in den Beitragsklassen 1 + 2 eine einmalige Aufnahmegebühr i.H.v. 10,00 €, in den Beitragsklassen 3 - 9 eine einmalige Aufnahmegebühr i.H.v. 15,00 € fällig (incl. Mehrwertsteuer).

Der Zahlbetrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag für diese Beitragsklasse und die darauf entfallende Mehrwertsteuer.

Die enthaltene Mehrwertsteuer ist von uns, in voller Höhe, an das Finanzamt abzuführen.